Inhaltsverzeichnis für die Privathaftpflichtversicherung

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

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Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer wird vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen abgesichert. Im Obligationenrecht Art. 41 steht geschrieben, dass "Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet." Man haftet demnach mit seinem Gesamtvermögen sollte solch eine Schadensforderung entstehen. Aus diesem Grund ist es ratsam eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der notwendigsten Versicherungen, die man in der Schweiz haben sollte. Sie versichert verursachte Personen - und Sachschäden gegenüber Dritten, sofern diese berechtigt sind. Ebenfalls schützt die Privathaftpflicht unberechtigte Ansprüche, die Dritte an Sie stellen bzw. stellen könnten, zurück zu weisen. Somit fungiert die Privathaftpflichversicherung als indirekter Rechtsschutz. Versichert werden Einzelpersonen (Single-Tarif) oder Familien (Family-Tarif). Schäden können je nach Anbieter und Prämie, die veranschlagt bzw. nach einer Beratung vereinbart wird, meist bis zu 10 Millionen CHF versichert werden. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es in der Versicherungssumme und daraus resultierend in der Prämie, die Sie zu bezahlen haben, stark variierende Angebote gibt!


Einige Beispiele die den Nutzen einer Privathaftpflichtversicherung verdeutlichen

  • Sie verursachen einen Unfall mit einem Familienvater, der alleine für das Einkommen der ganzen Familie sorgt. Dieser muss nach Krankenhausaufenthalt für längere Zeit, sagen wir 5 Monate, zu Hause bleiben. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie nicht nur für die Behandlungskosten aufkommen, nein Sie müssen zudem noch den Lohnausfall des Vaters kompensieren. Sie werden schnell mit Forderungen konfrontiert, die Sie nicht erwarten konnten und das kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Der Schadenservice einer Versicherung würde die Ansprüche, die im beschriebenen Beispiel auf Sie zukommen würden, übernehmen.
  • Ihr Kind spielt im Freien und ein Fussball, Basketball, Tennisball oder anderer Ball zerbricht die Scheibe des Nachbarn. Mit der Privathaftpflicht sind Sie gegen diesen Schadenfall abgesichert.
  • Sie haben bei einer Party aus Versehen eine Vase oder einen anderen Gegenstand in der Wohnung einer Freundin / eines Freundes beschädigt. Es stellt sich heraus, dass dieser Gegenstand sehr wertvoll war. Mit einer Haftpflichtversicherung wären Sie gegen diesen Schadensfall abgesichert ein.
  • Sie haben sich ein Auto von ihrem Kollegen geborgt und beim Einparken wird unbeabsichtigt das Auto zerkratzt. Eine Versicherung würde diesen Schaden übernehmen.

Sie sehen ein Missgeschick kann schneller passieren, als man meint. Eine günstige Privathaftpflichtversicherung sorgt dann für eine entspannte Lösung des Problems. Da nach Schweizer Obligationenrecht eine Person mit Ihrem Gesamtvermögen im Falle eines Schadens der Dritten zugefügt wird haftet, ist es ratsam sich gegen die oben angesprochenen Schadensfälle abzusichern.

In den Beispielen mag der entstandene Schaden noch bezahlbar sein. Aber was ist wenn die Schäden in die Millionenhöhe gehen?


Sie sind auf der Suche nach einer günstigen Privathaftpflichtversicherung, die Sie vor den oben angesprochenen Situationen schützt. Sind Sie mit Ihrer jetzigen Versicherung unzufrieden und wollen in Erfahrung bringen, ob es einen günstigeren Tarif gibt. Jetzt mit mir Kontakt aufnehmen und günstige Alternativen vergleichen und berechnen lassen.


Wer ist bei der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, das Hauspersonal und andere Personen können in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Der Versicherungsnehmer ist immer versichert, egal ob ein Singletarif oder Familientarif abgeschlossen wird. Sollten Sie den Familientarif wählen, ist auch der Ehepartner oder aber der Lebensabschnittsgefährte mitversichert. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Lebenspartner ebenfalls namentlich in der Police aufzuführen ist. Weiterhin sind Kinder beim Familientarif mitversichert. Beim Singletarif dagegen NICHT. Darauf sollte also unbedingt geachtet werden. Die Kinder sind jedoch nur solange eingeschlossen bis sie volljährig sind und sich nicht in der Ausbildung oder im Studium befinden. Die Ausbildung muss nahtlos an die Schulzeit anknüpfen und ein Studium direkt an die Schulausbildung anschliessen. Sollten Sie Hauspersonal beschäftigen, können die Schäden, die das Personal Anderen zufügt, ebenfalls mitversichern lassen. Bei manchen Anbietern sind diese Schäden bereits ein Teil der Police. Wenn neben den genannten Personen weitere, wie beispielsweise Ihre Eltern, im Haushalt wohnen dann können diese ebenfalls in Ihre Police aufgenommen werden.


Kleiner TIPP: Das ist viel billiger als zwei Versicherungen abzuschliessen. Zweiter TIPP: Wussten Sie, dass die meisten Versicherungsunternehmen der Schweiz einen Rabatt gewähren, wenn Sie Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei dem selben Versicherer abschliessen. Weitere Tricks und einen Überblick der besten Traife im Preis- Leistungsvergleich gefällig? Kontaktieren Sie mich.


Ab wieviel Jahren muss man eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben?

Auf diese Frage kann schnell Antwort gegeben werden. Normalerweise sind Kinder in der Familien-Versicherung mitversichert. Als Familie gelten dabei der Ehegatte, die ledigen Kinder und Hausgenossen, die noch nicht 20 Jahre alt sind und die Kinder, die mehr als 20 Jahre alt sind, solange sie erstens ledig und zweitens nicht berufstätig sind. Meistens gilt das bis 25 Jahre, so sind zum Beispiel ledige Kinder bis 25 Jahre, die nach wie vor im Haushalt der Eltern wohnen über die Privathaftpflicht von Mutter oder Vater abgesichert. Das gilt sofern sie nicht erwerbstätig sind. Es zählen demnach Schüler, Studenten und Lehrlinge dazu. Demnach braucht man eine eigene Privathaftpflichtversicherung wenn man den Haushalt der Eltern verlässt und ein eigenes Einkommen bezieht. Ein Lehrling der seine Lehre abgeschlossen hat und weiterhin bei den Eltern wohnhaft ist, sollte unbedingt Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und klären, ob er weiterhin über die Eltern versichert ist oder eine eigene Versicherung benötigt. Grundsatz hier ist lieber einmal öfters nachfragen! Wenn Sie auf der Suche nach einer eigenen Privathaftpflichtversicherung sind, lohnt es sich gut zu informieren, welche Versicherung was anbietet. Deshalb nutzen Sie doch unsere Versicherungsberatung in nur zwei einfachen Schritten.

  • Kontakt via Internetformular aufnehmen
  • Unser Versicherungsbroker meldet sich und unterbreitet Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes und unverbindliches Angebot.

    Wie kann ich meine derzeitige Haftpflichtversichernung kündigen?

    Die genauen Fristen der Kündigung Ihrer derzeitigen Privathfatpflichtversicherung finden sie in den AVB, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Allgemeinen werden Privathaftpflichtversicherungen über einen Zeitraum von einem, drei oder fünf Jahren abgeschlossen. Ist der in der Police aufgeführte Zeitraum verstrichen, verlängern sich die Tarife stillschweigend um ein weiteres Jahr. Je nach Art der Versicherung und nach Versicherer beträgt die Kündigungsfrist ein bis drei Monate vor Fälligkeit. Allerdings sind auch andere Faktoren für eine Kündigung relevant. Nach einem Schadensfall beispielsweise ist die Versicherung genauso kündbar wie für den Fall des Zusammenzugs mit Ihrem Partner oder Partnerin. Unser Versicherungsfachmann kann Ihre Police überprüfen und sucht die für Sie optimale Lösung heraus. Im Folgenden sind noch einmal die Kündigungsgründe aufgeführt:

    1. Die Versicherung ist kündbar, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöhen sollte
    2. Ebenfalls kündbar ist die Police nach Ablauf der Vertragsdauer und unter Einhaltung der Fristen.Achtung:Beachten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfristen, die im Vertrag zu finden sind.
    3. Nach jedem Schadensfall kann die Police gekündigt werden.
    4. Wenn das Versicherungsunternehmen seiner Informationspflicht (geregelt im Artikel 3 des Versicherungsvertragsgesetzes) nicht nachkommt, liegt ein Kündigungsgrund vor.
    Ein Kündigungsschreiben reicht übrigens für die Kündigung aus. Sie sollten allerdings darauf achten, dass das Schreiben einen Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eintrifft. Weiterhin ist es ratsam das Schreiben als Einschreiben zu versenden, um etwas in der Hand zu haben für den Fall der Fälle. Sollten Sie die Kündigung nicht rechtzeitig einreichen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

    Zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Wintersportunfällen?

    Wie bereits erwähnt, ist es in der Schweiz keine Pflicht eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Aber oftmals ist es eine sehr gute Entscheidung, insbesondere für alle Personen, die Wintersport betreiben. In den vergangenen Jahren haben die Unfälle auf den Pisten zugenommen. Wer einen Unfall verursacht (natürlich abhängig von der Art des Unfalls) wird schnell mit den gesamten Kosten konfrontiert. Neben den Kosten des Unfalls, kommen die Nachfolgekosten, die der geschädigten Person entstehen, ebenfalls dazu. Schnell geht der Schaden dabei in den fünfstelligen Bereich. Die geschädigte Person kann unter anderem die Kosten, die ihr durch den Ausfall der Arbeitsleistung entstehen, geltend machen und mit einer Forderung auf Sie zukommen. Weiterhin: Die Arztkosten werden zwar erst einmal von der Krankenversicherung / Unfallversicherung des Geschädigten beglichen, jedoch kann der Versicherer im Nachhinein (wenn die Schuldfrage geklärt ist und zu Ihren Ungunsten ausfällt) auf Sie zukommen und das Geld einfordern. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde. Sie haben noch keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, kontaktieren Sie unseren Versicherungsbroker in nur zwei einfachen Schritten und er meldet sich bei Ihnen.



    Wie melde ich einen Schaden bei meiner privaten Haftpflichtversicherung?

    Gemeldet werden kann ein Schaden telefonsich, oder mittlerweile oft gesehen über ein Onlineformular. Nach dem gemeldeten Schaden wird die Versicherung mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Danach wird die Haftung seitens des Versicherers geprüft. Es kommt auf die Art des Schadens an, was im Anschluss passiert. Entweder bekommt die verischerte Person einen Ersatz / eventuell eine Barauszahlung des Schadens oder der Geschädigte muss die Reparatur organisieren, begleicht die Rechnung und sendet eine Kopie an den Versicherer. Im Anschluss bekommt der Versicherte von der Versicherungsgesellschaft das Geld ausbezahlt und erhält ein Abschlusschreiben mit weiteren Informationen wie zum Beispiel ein zu bezahlender Selbstbehalt etc.


    Besonders wenn Sie Kinder haben, die Ihre Umgebung erkunden und alles Neue ausprobieren, spricht das Kosten-Nutzen-Verhältnis für eine Privathaftpflichtversicherung. Im Falle einer Familienhaftpflicht sind nämlich Sie und Ihre Kinder versichert. Je nach Versicherungsgesellschaft wird die Mitversicherung der Kinder unterschiedlich geregelt, auch wird das Konkubinat als Form des Zusammenlebens von den Gesellschaften verschieden gehandhabt.


    Zu guter Letzt. Wussten Sie, dass die meisten Versicherer einen Rabatt gewähren, wenn Sie Ihren Hausrat ebenfalls bei ihm versichern lassen, das heisst Hausratversicherung und eine Privathaftpflicht bei einem Anbieter abschliessen.


    Es lohnt sich demnach einen Vergleich von einem Versicherungsfachmann durchführen zu lassen, der Ihnen eine günstige Haftpflichtversicherung empfehlen kann, die auf Ihre Lebenssituation in der Schweiz massgeschneidert ist. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich vergleiche für Sie die unterschiedlichen Angebote und Prämien.


    So einfach gelangen Sie zu einer unverbindlichen Beratung und weiteren Informationen:


    Klicken Sie auf Anfrage stellen und füllen in weniger als einer Minute das Kontaktformular aus. Ich werde mit Ihnen via Telefon oder Email Kontakt aufnehmen und Ihnen unverbindlich meinen Service anbieten.



    Sind Wasserschäden bei der Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen?

    Diese Frage ist nicht mit einem eindeutigen JA oder NEIN zu beantworten, da diverse Schäden erstattungspflichtig sein können. Nehmen wir das Beispiel Ihre Waschmaschine ist ausgelaufen, während Sie eingeschlafen sind oder Ihre Wohnung verlassen haben. Neben der Wohngebäudeversicherung (verlinken), die gewiss über die Verwaltung oder den Vermieter besteht, können die Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, sowie die Hausratpolice des Bewohners unter Ihnen betroffen sein. Die Privathaftpflichtversicherung springt bei Schäden ein, die Sie anderen zugefügt haben oder zufügen. Im Fall der ausgelaufenen Waschmaschine würden Sie die Schäden der Wohnung unter Ihnen -sollte diese durch den Schaden betroffen sein - übernehmen. Sind lediglich nur Gegenstände, wie Elektrogeräte oder Mobilar der eigenen Wohnung betroffen, sollten Sie schnellstmöglich den Anbieter Ihrer Hausratversicherung kontaktieren. Allerdings müssen Sie dann überprüfen, ob die Hausratversicherung auch bei grob fahrlässigem Verhalten zahlt. Generell ist es auch bei Wasserschäden so, dass Sie jemand Dritten einen Schaden zugefügt haben müssen. Dann wird Ihre Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche regulieren und unberechtigte Ansprüche abweisen. Die Frage der groben Fahrlässigkeit ist dann noch zu klären. Es gibt Gesellschaften, die auch bei grober Fahrlässigkeit noch entschädigen. Erkundigen Sie sich bei mir nach solchen Gesellschaften.


    Kleiner Tipp: Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und genauen Details. Des Weiteren sollten Sie Ihre Versicherungen so schnell wie möglich über den Schaden informieren.


    Wann zahlt die Haftpflichtversicherung das Geld für den Schaden aus?

    Das Geld für den Schaden wird nach dem Ende des Bearbeitungsfalles ausbezahlt. Die Art und Dauer der Kosten ist dabei unterschiedlich. Das normale Vorgehen ist aber das Folgende. Zuerst muss der Schadensfall gemeldet werden (telefonisch oder über ein Onlineformular). Nach eingehender Prüfung meldet sich die Versicherung bei Ihnen. Meist geschieht das innerhalb von 1 bis 4 Werktagen. Im Anschluss prüft der Versicherer, ob die Ansprüche berechtig oder unberechtigt sind. Bei Reperatur oder Ersatz werden häufig zwei Möglichkeiten unterschieden:

    1. der Geschädigte organisiert die Reparatur selber oder
    2. der Geschädigte erhält innerhalb der nächsten 3 Wochen Ersatz

    Der Geschädigte begleicht auf jeden Fall die Rechnung, sendet eine Kopie an seine Versicherung und bekommt im Anschluss das Geld für die Reparatur oder den Ersatz ausbezahlt.


    Wichtig: Je nach Schadensfall kann dieser Prozess kürzer oder länger dauern, da beispielsweise bei hohen Kosten ein Experte den Schaden besichtigen wird.


    Wie teuer ist eine Privathaftpflichtversicherung?

    Die Budgetberatung Schweiz kalkuliert in Ihrem Budgetbeispiel für eine Familie mit 2 Kindern ca. 30 Schweizer Franken pro Monat für die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zusammen. Die Preise bei den verschiedenen Anbietern liegen nahe beieinander. Allerdings gibt es durchaus ein paar wichtige Punkte, die es zu beachten gilt. Beispielsweise kann Geld gespart werden, wenn Sie die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei dem gleichen Versicherer abschliessen. Auch unterscheiden sich die Versicherungsleistungen sehr oft voneinander, weshalb eine persönliche Beratung durchaus sinnvoll ist, um sich in dem Versicherungsdschungel zurecht zu finden. Wichtig ist es auch, dass Sie einen guten Versicherungsschutz durch umfangreiche Leistungen besitzen. Der Preis sollte nicht das alleinige Kriterium sein. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf und das in nur zwei einfachen Schritten.
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    Wozu benötige ich überhaupt die private Haftpflichtversicherung?

    Im Grunde sollte jeder eine Haftpflichtversicherung haben, ist zuminest die einschlägige Expertenmeinung. Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Bürger umfangreich im Alltag und sichert gegen finanziellen Folgen bestimmter Schäden ab. Da es zahlreiche Schadensursachen gibt, ist Sie im Prinzip für jeden Erwachsenen ein "must have" will man sich vor finanziellen Folgen hoher Schäden schützen. Auch wenn Sie denken, dass Sie keine Privathaftpflicht benötigen, sollten Sie bedenken, dass sich die Art der Schäden stark unterscheiden und von einer zerstörten Brille des Kollegen bis hin zu einem schweren Verkehrsunfall reichen. Es ist vorher nicht klar, wie hoch der Schaden bei einem Dritten ist und kann im schlimmsten Fall in die Millionen gehen. Deshalb ist der Abschluss dieser Versicherung eigentlich unverzichtbar. Sie haben noch keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen oder möchten den Anbieter wechseln. Nehmen Sie mit unserem Versicherungsbroker Kontakt auf, er berät Sie kostenlos und unverbindlich.


    Ist ein E-Bike (Elektrovelo) durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt?

    In vielen Fällen JA, allerdings darf bei den meisten Anbietern von Privathaftpflichtversicherungen die Tretunterstützung von max 25 km/h und die Motorenleistung von 500 Watt nicht überschritten werden. Dann zählen die E-Bikes zu der Kategorie normale Fahrräder. Sollte Ihr E-Bike die Werte überschreiten, zählt es als Motorfahrrad (Mofa) und benötigt eine extra Versicherung.


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